Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEINES
1.1 Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen unsere nachstehenden Vertragsbedingungen zugrunde; ebenso erfolgt die Übernahme und Ausführung von Aufträgen, soweit im Einzelfall keine abweichende schriftliche Regelung getroffen ist, nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. unserer nachstehenden Bedingungen. Eine von unseren schriftlichen Bestätigungen abweichende Vereinbarung hat der Auftraggeber zu beweisen.
1.2 Entgegenstehende allgemeine Vertrags- und / oder Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an und widersprechen diese ausdrücklich.
2. LIEFERUNG
2.1 Liefertermine werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt festgelegt und genannt - unter Zugrundelegung eines normalen Geschäftsablaufs. Die Lieferzeit beginnt, soweit dem keine individuelle Vereinbarung entgegensteht, erst nach vollständiger Klärung sämtlicher Einzeltheiten, die mit dem Auftrag zusammenhängen.
2.2 Die Lieferzeit verlängert sich - auch innerhalb eines etwaigen Verzugs - beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - gleichgültig, ob sie in unserer Firma oder bei einem unserer Unterlieferanten sind (hier zählen u. a. Betriebsstörungen, Verzögerungen der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen etc.) angemessen. Gleiches gilt, wenn nach Vertragsschluss durch Änderung technischer Einzelheiten durch den Besteller eine Verlängerung der Produktionszeit erforderlich wird.
2.3 Ergebnisse höherer Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Liefer- und Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen anschließenden Anlaufzeit zu verlängern oder für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir sind zu einer Teillieferung berechtigt, falls nichts anderes vereinbart ist, und sofern eine Teilleistung für den Empfänger nicht unbrauchbar ist.
2.4 Die Lieferung erfolgt bis hinter die erste verschließbare Tür.
3. PREIS
3.1 Soweit für eine bestimmte Lieferung keine besondere Preisabsprache getroffen ist, gelten die Lieferpreise am Tage der Bestellung.
3.2 Preisangaben verstehen sich jeweils zzgl. der am Tag der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Kosten für Leistungen , die nicht im Rahmen der vorliegenden Bedingen liegen, werden gesondert berechnet.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen eingehend gerechnet ab Rechnungsdatum - kann ein Skonto von 2% gewährt werden.
4.2 Die Reklamation einer Teilleistung berechtigt nicht, die Zahlung bezüglich des nicht beanstandeten Teils zurückzuhalten.
4.3. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Rückstand, so sind wir berechtigt, an noch ausstehenden weiteren Lieferungen ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen. Das gilt auch für Lieferungen, soweit diese auf einer anderweitigen Bestellung beruhen. Nachfolgende Rechnungen werden sofort fällig.
4.4 Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen von uns bestrittener oder nicht gerichtlich festgelegter Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
5. AUSFÜHRUNG DER LEISTUNG
5.1 Unsere Erzeugnisse entsprechen der angebotenen Qualität und gewährleisten bei richtigem Einsatz einwandfreie technische Funktion.
5.2 Änderungen in der Konstruktion und Ausführung, Abweichungen von Zeichnungen, Katalogen und dergleichen berechtigen nicht zu Reklamationen, es sei den, dass sie dem Vertragszweck zuwiderlaufen. Wesentliche Änderungen werden wir dem Besteller nach Möglichkeit rechtzeitig mitteilen.
6. HAFTUNG
6.1 Wir haften für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn wir oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Das gilt namentlich auch für Mangelfolgeschäden.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Sollten Material- oder Herstellungsfehler auftreten, so sind sichtbare Fehler - auch Transportschäden - sofort anzuzeigen. Für Transportschäden bei Selbstabholern wird keine Haftung übernommen.
7.2 Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Erfolg die Mängelrüge rechtzeitig, so hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Weitergehende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Andere als die genannten Besteller müssen öffentliche Mängel der Ware / Gegenstände innerhalb von 10 Tagen rügen, nicht erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 24 Monaten.
7.3 Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird ebenso wenig Gewähr geleistet, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Lieferers vorgenommene Änderung oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritte.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Die gelieferte Ware bleib unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten, darüber hinaus bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund.
8.2 Der Abnehmer ist berechtigt, die Ware bestimmungsgemäß zu verwenden und im normalen Geschäftsgang zu veräußern. Dieses Recht verfällt mit Zahlungseinstellung des Abnehmers. Gerät der Abnehmer in Zahlungsrückstand, so kann die Berechtigung zur bestimmungsgemäßen Verwendung oder Weiterveräußerung der nicht bezahlten Ware widerrufen werden.
9. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT UND ÄNDERUNGEN
9.1 Gerichtsstand ist für beide Vertragsteile Strausberg. Dies gilt auch für alle sich aus Wechseln oder Schecks ergebenden Verpflichtungen.
9.2 Gegenüber Nichtkaufleuten ist für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, der Gerichtsstand für sich aus dem Vertrag ergebende Streitigkeiten ebenfalls Strausberg.
9.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. der Natur unserer Vertragsverpflichtungen nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz (Müncheberg) Erfüllungsort.
9.4 Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.
Änderungen vorbehalten.